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VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22 MD |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Wasserrechtliche Erschwernisumlage für Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer
Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22
Auch von Verfassungs ist eine reine Wortinterpretation nicht vorgegeben; der Wortlaut zieht nur dann eine starre Auslegungsgrenze, wenn er klar und eindeutig ist (vgl. BVerfG, B. v. 31.10.2016 - 1 BvR 871/13 -, juris). - BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22
Es ist dann Sache der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte, die bei der Gesetzesauslegung verbleibenden Zweifelsfragen mithilfe der anerkannten Auslegungsmethoden zu beantworten (vgl. BVerfG, B. v. 31.05.2011 - 1 BvR 857/07 - BVerwG, U. v. 01.12.2005 - 10 C 4/04 - sowie v. 27.06.012, a. a. O., alle juris). - BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04
Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot; …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22
Es ist dann Sache der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte, die bei der Gesetzesauslegung verbleibenden Zweifelsfragen mithilfe der anerkannten Auslegungsmethoden zu beantworten (vgl. BVerfG, B. v. 31.05.2011 - 1 BvR 857/07 - BVerwG, U. v. 01.12.2005 - 10 C 4/04 - sowie v. 27.06.012, a. a. O., alle juris).
- BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73
Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22
Zudem kommt der Bestandkraft eines im Bereich des Grundsteuerrechts ergangenen Bescheides nur eine relative Richtigkeitsgewähr zu (vgl. BVerwG, U. v. 06.06.1975 - IV C 15/73 -, juris), war einer Bindungswirkung für das Umlagerecht ebenfalls entgegenstehen dürfte. - BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93
Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22
Die Grenze liegt dort, wo ein sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung wesentlich gleicher oder die gesetzliche Gleichbehandlung wesentlich ungleicher Sachverhalte auch mit Blick auf die Verwaltungsvereinfachung fehlt (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 28. März 1995 - 8 N 3.93 - juris Rn. 11). - BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage; …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22
Soweit das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt jedoch ausführt, die Auslegung von § 56 Abs. 1 Satz 2 WG LSA habe (allein) nach grundsteuerrechtlichen Maßstäben zu erfolgen, so wird dies dem zweistufigen Finanzierungssystem des Aufwandes für die Gewässerunterhaltung nicht hinreichend gerecht (vgl. dazu BVerwG, U. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07-, juris). - BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04
Wasserverband; Verbandsversammlung; funktionale Selbstverwaltung; …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22
Letzteres ist höchstrichterlich für das Beitragsschuldverhältnis zwischen Unterhaltungsverband und Gemeinde als vorteilsgerecht anerkannt, weil die Anzahl der Einwohner eine hinreichende Verknüpfung von Nutzungsintensität der Grundstücke und dem Nutzen an einer funktionieren Vorflut aufweist (vgl. BVerwG, B. v. 27.06.2005 - 10 B 72/04 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2006 - 4 L 281/05
Zur Einstufung eines mit einem Alten- und Pflegeheim bebauten Grundstücks als …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22
Vielmehr ist er so auszulegen, wie es Sinn und Zweck der Rechtsnormen, in deren Kontext er Verwendung findet, erfordern (vgl. OVG LSA, U. v. 06.05.2003 - 1 L 498/02 - sowie v. 23.03.2006 - 4 L 281/05 -, beide juris, zum Begriff "Wohn-). - OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2018 - 1 O 88/18
Gerichtsgebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Schluss der mündlichen …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22
Denn das Gericht bewegt sich vor dem Hintergrund der den Erschwernisbeitrag bestimmenden Faktoren bei einer solchen Auslegung im Rahmen zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung, zumal - worauf der Senat zu Recht hinweist - die Gesetzgebungsmaterialien keine Hinweise für eine bestimmte Auslegung enthalten (vgl. OVG LSA, B. v. 20.08.2018 - 1 O 88/18 -, juris, zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 1 L 498/02
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Beiträgen für den Anschluss an eine zentrale …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22
Vielmehr ist er so auszulegen, wie es Sinn und Zweck der Rechtsnormen, in deren Kontext er Verwendung findet, erfordern (vgl. OVG LSA, U. v. 06.05.2003 - 1 L 498/02 - sowie v. 23.03.2006 - 4 L 281/05 -, beide juris, zum Begriff "Wohn-).